Tierheim Bitterfeld e.V.

Bisherige Futterlieferungen:

73505
kg

KONTAKTDATEN:

Straße
Teichstraße 3
PLZ
06749
Stadt
Bitterfeld
Telefon
03493/22037
E-Mail
info@tierheim-bitterfeld.de
Website
www.tierheim-bitterfeld.de
Ansprechpartner
Herr Koeckeritz

Damit es bei Ihren neuen Familienzuwachs kein böses Erwachen gibt, lesen Sie bitte die folgenden Hinweise. Eine Auswahl einiger zu vermittelnder Hunde und Katzen können Sie sich auf den folgenden Seiten ansehen.

1. Was muss ich zur Vermittlung mitbringen?

alle Familienmitglieder (bei Zweithundinteresse schon vorhandenen Hund mitbringen) 
mindestens 1 Stunde Zeit 
Personalausweis

2. Wann kann ich kommen?

Bitte nach Möglichkeit immer zu den Besuchszeiten, allerdings ist auch eine telefonische  Terminvereinbarung möglich

3. Was muss ich beachten, wenn ich mir ein Tier anschaffen will?

Erlaubt der Vermieter die Tierhaltung? Was sagen die Nachbarn, wenn  plötzlich ein so genannter Kampfhund in Ihrem Garten tobt? Kann ich für die Kosten eines Tieres aufkommen z.B. Hundesteuer, Futter, Arztkosten…? 
Habe ich genügend Zeit für das Tier? 
Habe ich genügend Platz für das Tier, um es artgerecht unterzubringen? 
Habe ich jemanden für das Tier, wenn ich verreise oder krank bin? 
Leidet ein Familienmitglied oder Sie selbst an einer Tierhaarallergie?

4. “Warum nehmen Tierschutzvereine noch eine “Schutzgebühr”, sie sollten doch froh sein, wenn ich bereit bin einem Tier ein neues Heim zu geben?”

Wer vom Tierschutz ein Tier übernimmt, muss einen Schutzvertrag unterzeichnen. Außer Name, Adresse und Nr. des Personalausweises findet sich eine genaue Beschreibung des Tieres darin, die Haltungsbedingungen und die Höhe der Schutzgebühr. Obwohl jeder Verein seine eigenen Verträge hat, weichen diese untereinander nur im Detail ab. In allen Verträgen verpflichtet sich der Besitzer das Tier artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, Krankheiten tierärztlich behandeln zu lassen und das Tier weder zu verkaufen noch zu verschenken. Im allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es darf nicht gezüchtet werden, etc. um weiteres Elend zu verhindern. Der Unterzeichner erklärt sich weiter damit einverstanden, vom Tierschutz hinsichtlich seiner Tierhaltung kontrolliert zu werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Ergibt eine spätere Nachkontrolle, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen lebt  hat der Tierschutzverein aufgrund dieses Schutzvertrages eine Handhabe gegen den Tierhalter. Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben – und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen. Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein und die Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz. 

Die Schutzgebühr soll außerdem deutlich machen, dass das Tier einen materiellen und emotionellen Wert hat. Keinesfalls ist das Tier als Geschenk gedacht, das spontan entgegengenommen und schnell wieder weggeworfen werden kann.

Rund 40.000 Tiere freuen sich täglich auf ihr Futter, dank Tierheimsponsoring und der von Ihnen übernommenen Versorgungspakete.

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E-Mail: info@tierheimsponsoring.de
Telefon: 0 74 72 / 98 86 60