1.     Der Versorger hat das Recht, den mit THS geschlossenen Versorgungsvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags.

2.     Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde THS an deren Anschrift

FFTIN Tierheimsponsoring GmbH & Co. KG

Carl – Borgward – Straße 14, 72108 Rottenburg,

Tel.: 07472 / 988660;
Telefax: 07472 / 9886666;
E-Mail: info@tierheimsponsoring.de

mittels einer eindeutigen Erklärung in Textform (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, den Versorgungsvertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Den Nachweis für die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung hat der Versorger zu führen.

3.     Folgen des Widerrufs: Wenn der Versorger den Vertrag wirksam widerruft, hat THS dem Versorger alle Zahlungen, die THS vom Versorger erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages in den Empfangsbereich von THS gelangt ist, auf das THS bis dahin bekannte Konto des Versorgers zurückzuerstatten. Für diese Rückzahlung verwendet THS dasselbe Zahlungsmittel, das der Versorger bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Versorger wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird THS dem Versorger wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.

4.     Hinweis: Ausschluss des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht besteht nicht, sofern der Versorger Unternehmer gem. § 14 BGB ist, d.h. eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

5.     Der Versorgungsvertrag kommt für eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten zu Stande. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn der Versorger nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder vor Ablauf des Verlängerungszeitraums durch schriftliche Erklärung an die sich aus dem Vertrag oder hieraus ergebende Geschäftsanschrift von THS die Kündigung erklärt. Beide Parteien haben das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Jede Kündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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Telefon: 0 74 72 / 98 86 60